Bewertungen · 25. Mai 2020
STATEMENT zu einer UNWAHREN gutgemacht.at Bewertung und zu Social Bullying. Null-Toleranz: Cybermobbing ist kein Kavaliersdelikt! Seit 1.1. 2016 ist Cybermobbing als eigener Straftatbestand im Strafgesetzbuch verankert (§ 107c StGB "Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems") und somit auch strafrechtlich relevant.